AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Mitgliedschaft (mind. 12 Monate)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Life Fitness und Squashbetr. GmbH (im Folgenden kurz als „Citylife“ bezeichnet), gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Citylife und privaten Kunden (Verbrauchern).
2. Leistungen
Das Mitglied ist nach Abschluss der Vereinbarung bis zum Ende der Mitgliedschaft zum Besuch einer Citylife-Filiale (Bruckneudorf & Neusiedl) und zur Nutzung/zum Training an den allgemeinen Fitnessgeräten berechtigt; dies gilt innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind im Studio auf der Eingangstür ausgehängt und auf der Website www.citylife-fitness.at veröffentlicht. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind die optionalen „Extras“. „Extras“ werden als solche gekennzeichnet und können vom Mitglied zusätzlich gebucht werden. Minderjährige haben bei Vertragsabschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schriftlich nachzuweisen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen mündige Minderjährige (also Personen zwischen 14 und 18 Jahren) die aus dem Vertragsabschluss erwachsenden Pflichten durch ihr Einkommen aus eigenem Erwerb erfüllen können und dadurch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet wird, was durch einen entsprechenden Einkommensnachweis nachzuweisen ist. Das Parken auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ist ausnahmslos nur während der Trainingszeit und nur durch Abschluss vom „Extra Parkplatz“ erlaubt!
3. Dauer
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist nicht übertragbar. Beide Vertragsparteien verzichten für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten auf die Ausübung des Kündigungsrechts. Sofern der Vertragsbeginn nicht auf den ersten eines Monats fällt, beginnt die Mindestlaufzeit mit dem ersten des darauffolgenden Monats. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vereinbarung und eventuell gewählte „Extras“ von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit und nachfolgend unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen haben schriftlich (Unterschrift des Mitglieds) zu erfolgen.
4. Beiträge & Zahlungsverzug
4.1. Monatsbeitrag: Der monatlich zu bezahlende Mitgliedsbeitrag und die optionalen sonstigen Leistungen für „Extras“ werden von Citylife erstmals mit Vertragsbeginn, danach bis längstens 10. eines jeden Monats im Vorhinein, abgebucht. Das optionale Einschulungspaket (Trainereinweisung/einmalig € 30,-) sowie das beim Premium-Tarif verbindliche Citylife-Paket (Geräteeinschulung & APP-Nutzung/einmalig € 30,-) werden einmalig gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag abgebucht. Für die Mitgliedskarte/Transponder wird eine Kaution in der Höhe von € 20 verrechnet; der Betrag wird bei Rückgabe der nicht beschädigten Mitgliedskarte/Transponder rücküberwiesen! Sofern der Vertragsbeginn nicht auf den ersten eines Monats fällt, wird für die Benutzung des Studios der Beitrag aliquot verrechnet. Im Fall eines durch das Mitglied schuldhaft verursachten, erfolglosen Einziehungsversuchs, wie z.B. im Fall der unzureichenden Kontodeckung, gehen die Rücklastspesen der Bank zu Lasten des Mitglieds und werden mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgemonats in Rechnung gestellt und abgezogen. Bei einem verschuldeten Zahlungsrückstand können darüber hinaus anfallende Kosten der Betreibung, welche zur Einbringlichmachung der Rückstände (Inkassokosten, Rechtsvertretung, Adresserhebungen) geltend gemacht werden, sofern die schuldhaft verursachten Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
4.2. Indexanpassung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Beiträge vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung für diesen Vertrag gilt die für den Monat des Beginns des Vertragsverhältnisses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Die Anpassung der vereinbarten Preise kann einmal jährlich auf Basis der letzten im abgelaufenen Jahr verlautbarten Indexzahl mit Wirkung auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erfolgen. Ausgangsbasis für weitere Anpassungen ist dann die der jeweils letzten Anpassung zu Grunde liegende Indexzahl. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
5. Aufklärung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiter von Citylife weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist; das Mitglied bestätigt in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung für das von ihm gewählten Training zu sein. Das Mitglied wurde von Citylife darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Betrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. dem Mitglied die Bedienung der von ihm benützten Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat das Mitglied ein zusätzliches Personaltraining zu buchen; diese Kosten sind in der Mitgliedschaft nicht inkludiert.
6. Stilllegung
Bei Erkrankung oder Schwangerschaft kann das Mitglied unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung mit genauer Zeitangabe der Dauer der Erkrankung/Schwangerschaft die Mitgliedschaft stilllegen. Eine Stilllegung ist nur für volle Monate möglich. Die stillgelegten Monate werden durch bezahlt und nach Beendigung der Mitgliedschaft unentgeltlich gutgeschrieben. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 8 verrechnet.
7. Informationspflicht
Das Mitglied hat sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, die zur Leistungserbringung notwendig sind, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, eMail), sind Citylife unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.